Start Anwendungen Technik Galerie Preise Preise Kontakt


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle an MILVUS MEDIA e. K. erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend nach Bekanntwerden widersprochen wird.

I.         Urheberrecht

1.       MILVUS MEDIA e. K. steht das Urheberrecht an den Fotos, Videos, Karten, 3D-Modelle und sonstige dem Auftraggeber überlassene Werke (im Folgende „Werke“) nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.       Die von MILVUS MEDIA e. K. hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3.       Überträgt MILVUS MEDIA e. K. Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4.       Über das „einfache Nutzungsrecht“ hinausgehende Nutzungsrechte können im Einzelfall gesondert vereinbart werden.

5.       Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars über.

6.       Der Besteller eines Fotos i. S. des § 60 UrhG hat kein Recht, das Foto zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

7.       Bei der Verwertung der Fotos kann MILVUS MEDIA e. K., sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Fotos genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den MILVUS MEDIA e. K. zum Schadensersatz.

8.       Die Rohdaten verbleiben bei MILVUS MEDIA e. K. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

II.       Vergütung / Eigentumsvorbehalt

1.       Für die Herstellung von Fotos, Videos, Karten, 3D-Modelle und sonstigen dem Auftraggeber überlassenen Werken wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Genehmigungskosten, Reisekosten, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern werden die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer ausgewiesen.

2.       Fällige Rechnungen oder gleichwertige Zahlungsaufforderungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn fällige Rechnungen oder gleichwertige Zahlungsaufforderungen nicht spätestens 7 Tage nach Zugang und Fälligkeit beglichen sind.

3.       Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke Eigentum von MILVUS MEDIA e. K..

4.       Hat der Auftraggeber MILVUS MEDIA e. K. keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MILVUS MEDIA e. K. behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5.       Kann ein Flug gar nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, werden mindestens die Fahrtkosten, ggf. auch anteilige Personalkosten, in Rechnung gestellt. In Fällen des Abbruchs eines Fluges wird die bis zum Abbruch erbrachte Teilleistung in Rechnung gestellt.

III.     Leistungsstörung / Ausfallhonorar

1.       Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die MILVUS MEDIA e. K. nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält MILVUS MEDIA e. K. auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann MILVUS MEDIA e. K. auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2.       Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von MILVUS MEDIA e. K. bestätigt wurden.

3.       Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Werke bei MILVUS MEDIA e. K. eingehen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen.

4.       Der Auftraggeber kann jederzeit von seinem Vertrag zurücktreten. Bei Stornierung eines Auftrags wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:

a.        bis 3 Tage vor Auftragstermin 40% netto des vereinbarten Honorars

b.       bis 2 Tage vor Auftragstermin 60% netto des vereinbarten Honorars

c.        bis 1 Tag vor Auftragstermin 85% netto des vereinbarten Honorars

5.       Stellt sich vor Ort heraus, dass der Auftraggeber falsche, ungenaue oder unvollständige Angaben gemacht hat, welche die Aufnahmen beeinträchtigen, verhindern oder unmöglich machen, geht dies zu seinen Lasten. Ist die Flugdurchführung aufgrund falscher, ungenauer oder unvollständiger Angaben seitens des Auftraggebers nicht möglich, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90% des vereinbarten Honorars fällig.

IV.     Flugdurchführung

1.       Flüge mit unbemannten Luftfahrtsystemen werden nur im Rahmen der Bestimmungen der relevanten Gesetze und Verordnungen (u. a. LuftVG, LuftVO, LuftVZO, NfL, NOTAM, KUG) in der jeweils gültigen Fassung sowie der jeweiligen Betriebserlaubnis – falls erforderlich – durchgeführt.

2.       Alle für die Durchführung oder ggf. den Abbruch eines Fluges relevanten Entscheidung trifft allein der Steuerer des unbemannten Luftfahrtsystems.

3.       Unter Umständen kann, entgegen der Flugplanung, witterungsbedingt (bspw. zu starker Wind, Regen, Schnee) oder aus anderen Gründen (bspw. nahegelegener Einsatz von Rettungskräften, unvorhersehbarer technischer Defekt) ein Flug nicht stattfinden oder muss vorzeitig abgebrochen werden. Dies kann mitunter erst am Einsatzort unmittelbar vor dem geplanten Flug bzw. während des Fluges beurteilt werden. Sicherheit und Unversehrtheit von Menschen und eingesetztem Material haben dabei Vorrang vor der Auftragserfüllung.

4.       Der vom Auftraggeber gewünschte Aufnahmezeitpunkt kann berücksichtigt werden, wird aber auf Grund von möglichen Wettereinflüssen, luftrechtlicher Bestimmungen oder aus Gründen der Flugsicherheit nicht garantiert. Sich daraus ergebende Lieferverzögerungen gelten – auch in Abweichung zu Punkt III./2. – als vereinbart.

V.       Schadensersatz

1.       Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch MILVUS MEDIA e. K., deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Hauptleistungspflichten). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Hauptleistungspflichten haftet MILVUS MEDIA e. K. nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

Stand: Juli 2021

 







© MILVUS MEDIA e. K. 2022                 Impressum  |  Disclaimer  |  Datenschutz  |  AGB